Impressum
Hamburger Sozialbörse

Nutzungsbedingungen

§ 1 - Hamburger Sozialbörse

Die Hamburger Sozialbörse ist ein Forum, das soziale Projekte  in Hamburg, die die Unterstützung der privaten Wirtschaft suchen mit Hamburger Unternehmen, die solche Projekte fördern möchten, zusammenführen soll.
Zu diesem Zweck können soziale Projekte, in Hamburg in der Hamburger Sozialbörse erfasst werden. Im Rahmen der Sozialbörse werden dann die sozialen Projekte mit den Unternehmen zusammengeführt.
Die zusammengeführten Partner regeln anschließend ihre jeweiligen Rechte und Pflichten, insbesondere die Höhe und die Dauer der Unterstützung sowie die Möglichkeiten des Unternehmens, sein Engagement öffentlich darzustellen (Sozialsponsoring), selbständig. Die HANDELSKAMMER HAMBURG kann hierfür im Einzelfall geeignete Vorschläge unterbreiten.

§ 2 - Trägerschaft und Kooperationspartner

Träger der Hamburger Sozialbörse ist die HANDELSKAMMER HAMBURG.

§ 3 - Förderungsformen

Die Förderung kann in Form von Geld- oder Sachleistungen oder der Bereitstellung von Dienstleistungen erfolgen.

§ 4 - Aufnahme in die Hamburger Sozialbörse; Ablehnungs- und Ausschlussgründe

(1) Die Erfassung in der Hamburger Sozialbörse kann nur nach Einreichung der vollständigen Erfassungsangaben erfolgen.

(2) Die Handelskammer Hamburg prüft die Erfassungsangaben der Projekte. Darüber hinaus prüfen sie die Vereinbarkeit des Umfangs der gewünschten Förderung mit dem Förderungsbedarf des angegebenen Projekts. Genügt ein soziales Projekt diesen Anforderungen, erfolgt die Erfassung, sofern die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vorliegt.

(3) Erfassungsangaben von Unternehmen werden durch die HANDELSKAMMER HAMBURG geprüft. Die HANDELSKAMMER HAMBURG erfasst ein Unternehmen nicht, wenn der Gegenstand des Unternehmens mit den Zielen der Hamburger Sozialbörse nicht vereinbar ist. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind insbesondere Unternehmen, die in Verbindung mit der Church of Scientology stehen. Mit der Antragstellung versichert das eingebende Unternehmen zugleich, nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard und/oder einer mit Scientology zusammenhängenden Technologie zu arbeiten und weder organisatorisch, noch wirtschaftlich mit der Church of Scientology in Verbindung zu stehen.

(4) Erfährt die HANDELSKAMMER HAMBURG nach der Erfassung in der Sozialbörse von Umständen, die nach den Abs. 2 eine Nichterfassung begründet hätten, kann das betreffende soziale Projekt aus der Sozialbörse entfernt werden.

(5) Die Erfassung in der Hamburger Sozialbörse erfolgt für maximal 6 Monate. Eine erneute Erfassung ist zulässig.

(6) Die bei der Erfassung gemachten Angaben werden durch die HANDELSKAMMER HAMBURG ausschließlich im Rahmen der Hamburger Sozialbörse verwendet.

§ 5 - Keine Rechtsansprüche auf Vermittlung eines Partners

(1) Die Erfassung in der Hamburger Sozialbörse begründet für ein soziales Projekt keinen Rechtsanspruch auf Förderung durch ein Unternehmen. (2) Die sozialen Projekte, entscheiden nach Vermittlung eines Partners selbständig, ob an einer Zusammenarbeit Interesse besteht.

(2) Die sozialen Projekte, die Privatpersonen und die Unternehmen entscheiden nach Vermittlung eines Partners jeweils selbständig, ob an einer Zusammenarbeit Interesse besteht.

§ 6 - Kosten

Die Vermittlung von Partnern durch die Hamburger Sozialbörse ist kostenfrei.

§ 7 – Berichterstattung; Öffentliche Darstellung

Die beteiligten sozialen Projekte, Privatpersonen und Unternehmen erstatten der HANDELSKAMMER HAMBURG alle drei Monate Bericht über den Verlauf der jeweiligen Fördermaßnahme. Am Ende der Förderung erstellen sie einen Abschlussbericht. Die HANDELSKAMMER HAMBURG ist berechtigt, diese Berichte im Rahmen von Präsentationen der Arbeit der Sozialbörse zu verwenden und öffentlich zu machen.

§ 8 – Spendenbescheinigungen

Spendenbescheinigungen können durch die Träger der sozialen Projekte nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erteilt werden.

§ 9 - Haftungsausschluss

(1) Die HANDELSKAMMER HAMBURG prüft die Erfassungsangaben von sozialen Projekten sorgfältig. Für das Vorliegen der in § 4 Abs. 2 genannten Erfassungsvoraussetzungen kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

(2) Alle Angaben auf den Internetseiten der Hamburger Sozialbörse sind sorgfältig geprüft. Für die Richtigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

(3) Die gesetzliche Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder die fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.